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Anrufberechtigung eines Benutzers
Die Anrufberechtigung eines Benutzers sagt aus, welche Rufberechtigungen dieser Benutzer innerhalb von NetPhone hat. Er kann z. B. das Recht haben nationale Rufe zu tätigen, aber keine internationalen. Leitet ein NetPhone-Benutzer einen Ruf weiter (z. B. durch ein Skript), so erhält der weitergeleitete Ruf die Rechte des Benutzers.
Beispiel:
Es gibt eine NetPhone-Installation mit zwei Servern, einer in Dortmund und einer in Berlin. Die beiden NetPhone Server sind über einen NetPhone Link miteinander verbunden.
Der angerufene Benutzer in Dortmund hat das Recht innerhalb von Dortmund über ISDN zu telefonieren (lokal), nicht aber national:
Eintrag in der Anrufberechtigung des Benutzers:
Ruf zulassen +49231*; Trunk-Gruppe „ISDN Dortmund“
Weiter hat der angerufene Benutzer in Dortmund das Recht über einen NetPhone Link-Trunk „NetPhone Link Dortmund-Berlin“ Anrufe nach Berlin zu tätigen:
Eintrag in der Anrufberechtigung des Benutzers:
Ruf zulassen +4930*; Trunk-Gruppe „NetPhone Link Dortmund-Berlin“
Die Trunk-Gruppe „NetPhone Link Dortmund-Berlin“ erlaubt nun in ihrer Anrufberechtigung lokale Rufe über ISDN. (Dies wird auf der Berliner Seite konfiguriert!):
Eintrag in der Anrufberechtigung der Trunk-Gruppe „NetPhone Link Dortmund-Berlin“ auf der Berliner Seite:
Ruf zulassen +4930*; Trunk-Gruppe „ISDN Berlin“
Wird der NetPhone-Benutzer angerufen und ist eine Umleitung in das Ortsnetz von Berlin eingerichtet, so wird ein Anrufer, der in Dortmund anruft, über den NetPhone Link-Trunk nach Berlin und dort in das Ortsnetz Berlin weitergeleitet.
Zuletzt geändertes Datum: 25.01.2024